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   OLG Stuttgart, 08.03.2017 - 6 U 48/17   

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https://dejure.org/2017,58857
OLG Stuttgart, 08.03.2017 - 6 U 48/17 (https://dejure.org/2017,58857)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 08.03.2017 - 6 U 48/17 (https://dejure.org/2017,58857)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 08. März 2017 - 6 U 48/17 (https://dejure.org/2017,58857)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.11.2016 - XI ZR 434/15

    Zur Wirksamkeit einer Widerrufsinformation bei einem Immobiliardarlehensvertrag

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.03.2017 - 6 U 48/17
    Der verständige Verbraucher, auf den abzustellen ist (vgl. BGH, Urteil vom 22.11.2016, XI ZR 434/15, Rn. 14), wird einen Widerruf ohnehin nur in Betracht ziehen, wenn er den fälligen Betrag in absehbarer Zeit zurückzahlen kann.
  • BGH, 11.10.2016 - XI ZR 482/15

    Verbraucherdarlehensvertrag: Einzelbefugnis zur Ausübung des Widerrufsrechts bei

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.03.2017 - 6 U 48/17
    Notwendig ist aber, dass die Belehrung durch ihre missverständliche Fassung objektiv geeignet ist, den Verbraucher von der Ausübung seines Widerrufsrechts abzuhalten (BGH, Urteil vom 11.10.2016, XI ZR 482/15, Rn. 23; Urteil vom 23.06.2009, XI ZR 156/08, Rn. 25).
  • BGH, 25.10.2016 - XI ZR 6/16

    Nichtzulassungsbeschwerde: Beschwer durch die Feststellung des wirksamen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.03.2017 - 6 U 48/17
    b) Die Widerrufsinformation belehrt über die Voraussetzungen für den Fristbeginn richtig (vgl. BGH, Urteil vom 25.10.2016, XI ZR 6/16, Rn. 7).
  • BGH, 23.06.2009 - XI ZR 156/08

    Anforderungen an den Inhalt der Widerrufsbelehrung bei verbundenenVerträgen;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.03.2017 - 6 U 48/17
    Notwendig ist aber, dass die Belehrung durch ihre missverständliche Fassung objektiv geeignet ist, den Verbraucher von der Ausübung seines Widerrufsrechts abzuhalten (BGH, Urteil vom 11.10.2016, XI ZR 482/15, Rn. 23; Urteil vom 23.06.2009, XI ZR 156/08, Rn. 25).
  • BGH, 10.01.2017 - XI ZB 17/16

    Streitwertbemessung: Klage auf Feststellung der Umwandlung eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.03.2017 - 6 U 48/17
    Der Streitwert ist in Anwendung der Rechtsprechung des BGH auf die bis zur Erklärung des Widerrufs von dem Kläger erbrachten Leistungen festzusetzen (BGH, Beschluss vom 10.01.2017, XI ZB 17/16), mithin auf die vom Kläger in der Klageschrift angegebenen 63.662,08 ?.
  • LG Dortmund, 24.01.2020 - 3 O 556/18
    Dies stellt eine ausreichende Sanktionierung dar; eine gleichzeitige Auswirkung auf den Beginn der Widerrufsfrist besteht hingegen nicht (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 12.12.2019 - I-16 U 62/19 - bislang n.v.; so im Ergebnis auch: OLG Stuttgart, Beschl. v. 08.03.2017 - 6 U 48/17 - zit. nach juris; zum Ganzen auch: Hölldampf, WM 2018, 114, 114-116).
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